Bei vielen Mietern flattert im letzten Monat des Jahres die Nebenkostenabrechnung ins Haus. Und zum Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn ändern sich teils die Preise.
Im Dezember 2023 können Verbraucher mit einigen neuen Regelungen rechnen, die sich auf die Finanzen auswirken. Wichtig: Auch die Fristen, die zum Jahresende auslaufen, sollte man intestine im Blick behalten, wenn es darum geht, an der ein oder anderen Stelle zu sparen. Ein Überblick über wichtige Änderungen im neuen Monat.
Nebenkostenabrechnungen flattern ins Haus
Viele Mieter müssen ihre Nebenkostenabrechnung für 2022 bis zum 31. Dezember erhalten. Ansonsten verpuffen Forderungen der Vermieter. Denkbar sind je nach Vertrag aber auch andere Zeitabschnitte. Mietervereine raten grundsätzlich, die erhaltene Nebenkostenabrechnung zeitnah zu überprüfen – und bei Beträgen, die ihnen ungewöhnlich hoch vorkommen, beim Vermieter nachzuhaken. Wer als Mieter einen Fehler in der Nebenkostenabrechnung entdeckt hat, kann sich zum Beispiel auch beim Mieterverein vor Ort erkundigen – oder bekommt gegen ein gewisses Honorar professionelle Hilfe beim Rechtsanwalt oder Steuerberater. Eine weitere Anlaufstelle sind Unternehmen, die sich auf Nebenkosten spezialisiert haben.
Strom- und Gastarife
Für viele Verbraucher sinken im Dezember und Januar die Strom- und Gaspreise. Betroffen sind Kunden in Grundversorgungstarifen, die für etwa ein Viertel der Haushalte gelten. Verbraucherschützer raten dazu, die Angebote gut und sorgfältig zu vergleichen.
Bahn erhöht Preise für Flextickets und die Bahncard 25
Bei der Deutschen Bahn tritt am 10. Dezember der Fahrplanwechsel in Kraft. Welche Preise verändern sich – und welche nicht? Die sogenannten Flextickets kosten ab 10. Dezember im Schnitt 4,9 Prozent mehr. Der Preis für die Bahncard 25 erhöht sich zum Fahrplanwechsel um drei Euro und kostet dann jährlich 62,90 Euro. Inhaber erhalten mit ihr 25 Prozent Rabatt auf jede gebuchte Bahnfahrt. Der Preis für die Bahncard 50, mit der Einzeltickets halb so viel kosten, bleibt hingegen gleich.
Die sogenannten Spar- und Supersparangebote bleiben unverändert. Von diesen bietet die Bahn professional Fahrt jeweils ein bestimmtes Kontingent an. Sie sind deutlich günstiger als die Flextickets, allerdings sind Fahrgäste mit ihnen in der Regel auf einen bestimmten Zug festgelegt. Außerdem sind Stornierungen nur noch in einem kurzen Zeitraum möglich. Die Einstiegspreise sollen zum Fahrplanwechsel weiter 17,90 Euro für die Superspar-Tickets sowie 21,90 Euro für die Spartickets betragen. Für Senioren soll es ein verstetigtes Spar- und Supersparangebot geben, das jeweils zwei Euro günstiger ist.
Eine Änderung gibt es zudem beim Cityticket, bei dem Fahrgäste im Rahmen ihres Fernverkehrstickets den Nahverkehr am Begin- oder Zielort nutzen. Bislang gab es diese Possibility bei Flex- und Sparpreisangeboten. Künftig soll sie nur noch bei Flextickets enthalten sein.
Fahrplanwechsel bei der Deutschen Bahn
Die neuen Preise gelten demnach zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember. Bis einschließlich 9. Dezember könnten sämtliche Fahrten noch zu den alten Preisen gebucht werden, hieß es. Die Preise sind aber nicht das einzige, das sich zum Fahrplanwechsel ändert. Bei der Deutschen Bahn gibt es ab diesem Zeitpunkt viele neue Verbindungen. Davon profitieren vor allem ICE-Fahrgäste zwischen Berlin und Bayern sowie auf der Achse Berlin-Hannover-NRW.
Bahntarifstreit
Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn könnten im Dezember auf Fahrgäste auch Streiks zukommen. Die Lokführergewerkschaft könnte jederzeit zu Warnstreiks oder – nach der Urabstimmung – auch zu unbefristeten Streiks aufrufen. Wer Planungssicherheit für seine Reise in der Adventszeit haben will und deshalb lieber mit dem Auto fährt, sollte rechtzeitig einen Mietwagen reservieren.
Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher
Wer mit seinem Aufsitzrasenmäher auch außerhalb des heimischen Rasens auf öffentlichen Wegen fahren möchte, muss diesen bald versichern. Künftig sollen Fahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeiten zwischen 6 und 20 Stundenkilometern wie auch Gabelstapler oder kleine Traktoren, die auf öffentlichen Grund unterwegs sind, versicherungspflichtig werden. Bis zum 23. Dezember muss die Bundesregierung eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen.
Wechsel der Kfz-Versicherung
Mit dem Wechsel der Kfz-Versicherung kann man bestenfalls mehrere Hundert Euro professional Jahr sparen. Doch wer dem bisherigen Anbieter kündigen will, sollte Preise und benötigte Leistungen bei anderen Versicherern vorher intestine und möglichst vielfältig vergleichen, rät die Verbraucherzentrale. Bei vielen, oft älteren Policen endet der Vertrag zwar mit dem Kalenderjahr, sprich am 31. Dezember. Bei einer Kündigungsfrist von in der Regel einem Monat müsste das Kündigungsschreiben in solchen Fällen spätestens am 30. November beim Anbieter vorliegen. Aber: Laut der Verbraucherzentrale sind einige große Versicherer dazu übergegangen, das Versicherungsjahr wieder genau an dem Datum zu beginnen, an dem das Auto angemeldet wurde. Entsprechend muss dann die Kündigung einen Monat vor diesem Datum eingegangen sein. Möglicherweise hat man aber auch ein Sonderkündigungsrecht. Zum Beispiel, wenn ein Versicherer die Prämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall eingetreten ist, oder sich Leistungen ändern.
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Freiwillige Abgabe der Steuererklärung 2019
Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann sich in vielen Fällen bezahlt machen. Die Frist bei einer freiwilligen Erklärung ist großzügig gesetzt und es winkt eine Erstattung, sofern man sie innerhalb von vier Jahren nach Ende des Kalenderjahres mit dem Finanzamt abrechnet, wie die Stiftung Warentest grundsätzlich erklärt. Die Frist für eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung 2019 endet am 31. Dezember 2023, bis dahin muss die Erklärung spätestens beim Finanzamt sein. (Mit Materials der dpa)
Die Stiftung Warentest hat zudem erklärt, an welchen Stellen es vor Silvester 2023 noch Sparpotenzial mit Blick auf die Steuer gibt.