In Vorfreude auf eine Reise möchte niemand an Krankheit, Unfälle oder Gepäckdiebstahl denken. Wer die schönsten Wochen des Jahres aber im Ausland verbringen will, sollte an den Versicherungsschutz denken und rechtzeitig die notwendigen Policen abschließen. Denn ohne sie kann der Traumurlaub schnell zum Albtraum werden. Alles über nötige und unnötige Versicherungen erfahrt Ihr hier.
Wer Vorbereitungen für einen Journey ins Ausland trifft, sollte nicht nur an einen Reiseführer, sondern auch an den notwendigen Versicherungsschutz denken. Denn es kann immer etwas passieren – Man wird kurz vor dem Urlaub krank oder währenddessen, man hat einen Unfall mit dem Mietwagen oder verliert sein Reisegepäck. Ohne entsprechende Versicherungen bleibt man auf teilweise immensen Kosten sitzen.
Beim Abschluss von Versicherungen für eine Auslandsreise gilt folgender Grundsatz: Nur die Risiken absichern, die zu einer wirtschaftlichen Mehrbelastung im Zusammenhang mit der geplanten Reise führen können.
Versicherungsschutz frühzeitig klären
Zwar kann man für den Urlaub notwendige Versicherungen auch noch kurz vor Reiseantritt – quasi final minute – abschließen. Wer zur Reise on-line gleich eine Versicherung abschließt, bekommt aber laut Verbraucherzentrale meist nicht den optimalen Versicherungsschutz.
Statt eines Abschlusses auf gepacktem Koffer empfiehlt sich ein gründlicher Preis-Leistungs-Vergleich von mehreren Versicherungsangeboten. Nehmt Euch dafür am besten eine Weile vor der Reise ausreichend Zeit, weil
- On-line-Buchungsportale eigentlich immer Pakete vermitteln, die mehrere Versicherungen enthalten. So schließt Ihr nicht nur eine Auslandskrankenversicherung ab, sondern zahlt zusätzlich für weitere Versicherungen, die Ihr eventuell gar nicht braucht.
- Verträge sich oft automatisch verlängern und dabei auch teurer werden können. Teilweise hat sich der Preis im zweiten Jahr quick verdoppelt.
- die Stiftung Warentest Versicherungen mit hohen Selbstbeteiligungen gefunden hat. Im Schadensfall zahlt Ihr kräftig mit.
- auf jedem On-line-Portal meist nur ein Versicherungsanbieter vertreten ist. Ihr habt additionally keine Auswahl unter den Produkten, die es sonst am Markt gibt.
Quelle: Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest
Besonders wichtig: Krankheitskosten und Haftpflichtschäden
Bei der Überprüfung des Versicherungsschutzes geht es insbesondere um Krankheitskosten und die Übernahme von Haftpflichtschäden. Haftungsrisiken bergen nämlich ein enormes Schadenspotenzial. Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dem Opfer Schadenersatz leisten. Ein Haftpflichtfall kann in die Millionen gehen und damit die eigene wirtschaftliche Existenz bedrohen. Die Privathaftpflichtversicherung ist darum die wichtigste Versicherung.
Eine bestehende Privathaftpflichtversicherung zahlt auch für Schadenssituationen im Ausland, gleichermaßen leistet die Hausratversicherung für Schäden durch Einbruchdiebstahl im Rahmen der Außenversicherung. Prüft auf jeden Fall die weltweite Deckung Eurer Verträge, empfiehlt der VerbraucherService Bayern (VSB).
Auslandskrankenversicherung: unverzichtbar
Wer seinen Urlaub im Ausland verbringt, sollte unbedingt eine non-public Auslandskrankenversicherung abschließen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben zwar Sozialversicherungsabkommen mit europäischen Staaten, doch sie ersetzen nicht alle anfallenden Behandlungskosten und übernehmen in keinem Fall die hohen Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland. Für eine Rückholung aus dem Ausland fallen schnell fünfstellige Beträge an, die Reisende ohne Versicherungsschutz aus eigener Tasche zahlen müssen.
Zudem erkennen nicht alle Ärzte im Ausland die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) an. Sie verlangen in der Regel für ambulante Leistungen Vorkasse und erstellen eine non-public Rechnung. Die gesetzliche Krankenkasse zuhause erstattet aber höchstens den Satz, den die Behandlung in Deutschland gekostet hätte.
Wer eine non-public Krankenversicherung hat, sollte seine Police dahingehend überprüfen, ob die Rücktransportkosten mitversichert sind. Aber auch sonst kann es sich für privat Versicherte lohnen, eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen und eventuelle Kosten über diesen Vertrag abrechnen lassen. Denn wer seine Behandlungskosten über die reguläre non-public Krankenversicherung begleichen lässt, gefährdet unter Umständen seinen Anspruch auf Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit.
Auslandskrankenversicherungen mit guten Tarifbedingungen übernehmen die Kosten für akute Erkrankungen und Notfälle im Ausland ohne Summenbegrenzung. Im Einzelnen sind dies Kosten für:
- Ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen, Reparaturen von Zahnersatz
- ärztlich verordnete Medikamente, Verband- und Heilmittel
- einen Krankenhausaufenthalt
- den Krankentransport zum nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus oder Notarzt (Bergung und Rettung)
- den Rücktransport aus dem Ausland zum ständigen Wohnsitz, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist (oder zu einem geeigneten Krankenhaus im Heimatland)
- Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland
Quelle: VerbraucherService Bayern (VSB)
Nicht übernommen werden in der Regel folgende Leistungen:
- Behandlungen im Ausland, die der Grund für die Reise waren
- Krankheiten, bei denen schon vor der Reise klar conflict, dass sie behandelt werden müssen
- auf Vorsatz beruhende Krankheiten oder Verletzungen
- Krankheiten, Unfälle und Todesfälle, die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an inneren Unruhen entstehen
- Kur- und Sanatoriumsbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen
- Behandlung von Suchtkrankheiten
- psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen sowie Hypnose
- Behandlungen bei Schwangerschaftsbeschwerden oder -abbruch und Entbindung (ausgenommen akute Komplikationen)
- Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte
Quelle: Verbraucherzentrale
Es gibt Auslandsreise-Krankenversicherungen als Kurzzeit-Policen, die nur für die Dauer einer Reise gelten. Jahres-Policen dagegen gelten für beliebig viele Reisen im Jahr. Allerdings darf eine Höchstreisedauer – oft sechs bis acht Wochen – nicht überschritten werden.
Reiserücktrittsversicherung: bei teuren Reisen, für Familien und Senioren
Urlaubsreisen werden in der Regel lange vor dem Reisetermin gebucht. In der Zwischenzeit kann viel passieren. Falls Ihr die Reise dann nicht oder erst verspätet antreten könnt, müsst Ihr dem Reiseveranstalter, dem Reisebüro oder dem Hotelier die Stornokosten bezahlen.
Versicherte Rücktritts- oder Reiseabbruch-Gründe können sein:
- Todesfall in der Familie
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete schwere Erkrankung
- unvorhersehbare Komplikationen bei einer Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen
- Organspende oder -empfang
- erhebliche Schäden am Eigentum der versicherten Particular person, z.B. durch Feuer oder Einbruch
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit
- Wiederholungsprüfungen für Schüler und Pupil
Bei Familien mit Kindern und Senioren ist erfahrungsgemäß das Stornorisiko höher, so ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für hochpreisige Reisen für diesen Personenkreis durchaus ratsam. Die Policen gibt es für Einzelpersonen und Familien. Es ist sinnvoll, alle Mitreisenden und auch nahe Verwandte in den Vertrag aufzunehmen. Für Vielreisende sind Jahresverträge von Vorteil.
Immer sollte die Versicherungssumme den kompletten Reisepreis abdecken. Verträge ohne Selbstbehalte haben den Vorteil, dass der übliche Eigenanteil von 20 Prozent im Stornofall auch von der Versicherung getragen wird. Bei teuren Reisen kann das eine stattliche Summe ausmachen.
Der Beitrag für eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung hängt vom Reisepreis und dem Leistungsumfang und in den meisten Tarifen vom Alter des Versicherten ab.
Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung
Die Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung empfiehlt sich, da bei einer vorzeitigen Abreise aus unerwartetem Grund Kosten für Umbuchungen oder nicht genutzte Reiseleistungen anfallen, aber auch zusätzliche Kosten für eine mögliche notwendige Verlängerung der Reise erstattet werden.
Außerdem erstattet die Reiseabbruchversicherung auch Eure Kosten, wenn Ihr die Reise bereits begonnen habt und nicht fortführen könnt. Wenn Ihr zum Beispiel auf dem Weg zum Flughafen eine Panne habt oder auf der Autobahn im Stau steht und Euren Flieger verpasst.
KFZ-Haftpflichtversicherung
Wer mit dem eigenen Auto unterwegs ist, hat in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in Europa im geographischen Sinn und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, zum Beispiel die Kanarischen Inseln.
Beinhaltet Eure Kfz-Versicherung auch eine Voll- oder Teilkasko-Absicherung, so gilt diese in der Regel auch in den Ländern der EU bzw. in Europa. Ob es hier Ausschlüsse von bestimmten Ländern oder Regionen gibt, entnehmt Ihr Euren Vertragsunterlagen oder erfahrt Ihr bei Eurem Versicherungsunternehmen.
Durch die „Grüne Versicherungskarte“ (die seit 2021 weiß ist) wird der Versicherungsschutz auch auf ausdrücklich genannte nicht europäische Länder ausgedehnt. Länder, für die kein Versicherungsschutz besteht, sind auf der Karte durchgestrichen oder nicht aufgeführt. Hierbei handelt es sich in der Regel um Länder, in denen es gefährlich ist oder in denen es keine klaren gesetzlichen Vorschriften gibt. Versicherer bieten für diese Länder eine sogenannte Grenzversicherung an, die zusätzlich abzuschließen ist.
Die Versicherungskarte erhält man in der Regel automatisch mit seiner Versicherungspolice oder kann diese beim Versicherer anfordern. Wer in Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) einreist, muss diese Karte nicht mitführen, da hier das sogenannte Kennzeichenabkommen zwischen den einzelnen Staaten greift.
Der Schutzbrief unterstützt bei Pannen und Unfällen
Hilfreich ist bei einem Schadensfall im Ausland ein Auto-Schutzbrief. Viele KFZ-Versicherer bieten den Schutzbrief im Rahmen der Versicherungspolice an und geben Unterstützung bei Pannen, Unfall, Diebstahl, Krankheit, Verletzung oder im Todesfall. Die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder die Mobilitätsgarantie des Herstellers beinhalten meist auch eine Auslandsabsicherung und können einen zusätzlichen Schutzbrief ersetzen.
Mit dem Mietwagen unterwegs
Wer im Ausland einen Mietwagen bucht, schließt zusätzlich zum Mietvertrag eine KFZ-Haftpflichtversicherung ab, die unbedingt auch einen Vollkaskoschutz ohne Selbstbehalt enthalten sollte. Da aber bei Buchung im Ausland nur die Deckungssummen des Reiselandes gelten und ein Unfallverursacher möglicherweise für höhere Schadenssummen haften muss, ist für europäische Mietwagenbuchungen der Abschluss einer „Mallorca-Police“ notwendig. Diese passt den KFZ-Haftpflichtschutz auf deutsches Niveau an.
Häufig ist die „Mallorca-Police“ bereits in der KFZ-Haftpflichtversicherung eingeschlossen oder lässt sich als Deckungserweiterung versichern. Es lohnt sich, die bestehende Versicherung zu prüfen. Für den außereuropäischen Versicherungsschutz benötigen Auto-Urlauber eine „Traveller-Police“. Wer selbst kein Auto versichert hat, kann die Police über Automobilclubs oder Reiseunternehmen abschließen.
Nicht zu empfehlen: Diese Reiseversicherungen braucht Ihr nicht
Reisegepäckversicherung
Großer Ärger steht dann bevor, wenn unterwegs Reisegepäck abhandenkommt. Das heißt aber nicht, dass eine Versicherung für diese Fälle sinnvoll ist. Sie bietet für einen relativ hohen Beitrag nur minimalen Schutz.
Versichert sind Euer Reisegepäck und das mitreisender Familienangehöriger und aller weiteren im Versicherungsschein genannten Personen gegen Verlust und Beschädigung. Das gilt aber nur für Zeiträume, in denen sich das Gepäck im Gewahrsam eines Beförderungsbetriebes, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Der Versicherungsschutz ist teuer und bietet wenig Leistung, da vom Versicherer äußerst strenge Vorgaben für die Beaufsichtigung des Reisegepäcks bestehen. Kann er Euch vorwerfen, nicht ausreichend auf Koffer und Taschen achtgegeben zu haben, wird Euch ein Mitverschulden angerechnet und entsprechend weniger oder auch gar kein Geld erstattet.
Alternativ deckt die Außenversicherung einer bestehenden Hausratversicherung einige Schadenssituationen ab. Wird beispielsweise das Gepäck durch Einbruchdiebstahl aus Eurem Hotelzimmer entwendet, ist dieser Verlust im Rahmen einer Hausratversicherung mit gedeckt. Bei Gepäckverlust haften aber oft auch der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft.
Rundum-Sorglos-Pakete
Auf den ersten Blick klingt das „Rundum-Sorglos-Paket“ für alle Reiseversicherungen verlockend und einfach. Die Paketlösung aus Reiserücktritts-, Kranken-, Haftpflicht-, Unfall- und Gepäckversicherung entpuppt sich in der Regel aber als teuer und enthält nicht immer den tatsächlich notwendigen Versicherungsschutz für die Auslandsreise.
Generell ist es besser, den Grundversicherungsschutz weltweit aufzustellen und die zuhause bestehenden Haftpflicht-, Hausrat- und KFZ-Versicherungspolicen dahingehend zu überprüfen und anzupassen. Die Auslandsreisekrankenversicherung dagegen ist als eigenständige Police abzuschließen und unverzichtbar.
Absicherung auf Reisen über die Kreditkarte
Einige Kreditkartenanbieter bieten ihre Karten mit einem inkludierten Reiseversicherungspaket an. Wenn Ihr eine solche Kreditkarte besitzt, prüft trotzdem die Versicherungsbedingungen und sucht nach eventuellen Ausschlüssen.
Bei einigen Anbietern wird der Versicherungsschutz auch nur gewährt, wenn Ihr die Reise mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt habt. Prüft additionally auch hier die entsprechenden Bedingungen.
Einen passenden Anbieter und Tarif wählen
Informationen zur Auswahl der passenden Versicherung findet Ihr
– bei der Stiftung Warentest,
– beim Bundesverband der unabhängigen Versicherungsberater,
– vor Ort bei der Verbraucherzentrale.
as/VersicherungsService Bayern