Die Beweislage bleibt schwierig – zumindest aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Am Amtsgericht Wildeshausen ging ein Prozess wegen Betrugsmaschen mit Smartphoneverträgen und Kreditkarten weiter.
Um diesen Artikel zu lesen, schließen Sie eines unserer Angebote ab oder loggen sich als Abonnent ein. Alle Inhalte auf NWZonline und in der NWZ-Nachrichten-App stehen Ihnen dann uneingeschränkt zur Verfügung.
Harpstedt/Wildeshausen –
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht müssten keinen Hehl daraus machen, „dass es an der einen oder anderen Stelle hinken dürfte“, sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag im Amtsgericht Wildeshausen: Der Prozess gegen einen 37-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betruges wartet zwar mit mehreren Fortsetzungsterminen und vielen Zeugen auf – wirklich belastbare Beweise gebe es aber kaum.
Zehn Fälle
Der 37-Jährige, zum Tatzeitpunkt 2016 bis 2017 wohnhaft in der Samtgemeinde Harpstedt, muss sich in zehn Fällen verantworten; er soll übers Web Smartphones mit Tarifverträgen sowie Kreditkarten trotz Schufa-Eintrag angeboten haben – die bestellte Ware sei nie angekommen. Stattdessen sollen die Kunden Vermittlungsverträge erhalten haben beziehungsweise, im Fall der Kreditkarte, einen Voucher.
In den ersten Terminen waren die angeblichen Smartphone-Betrugsfälle verhandelt worden, am Dienstag ging es um die Kreditkarten: Zwei Zeugen waren geladen, die damals Anzeige erstattet hatten. Diese konnten sich im ersten Second allerdings nicht mehr daran erinnern, überhaupt einmal eine Kreditkarte übers Web gekauft zu haben. Erst im Laufe der Befragung kamen Teile der Erinnerung wieder. Ob sie für die Kreditkarten bezahlt hätten? Das wisse sie nicht mehr, so eine der beiden; er habe selbst jedenfalls nichts überwiesen, so der andere.
Fortsetzung
Andere mutmaßlich Geschädigte seien entweder nicht mehr vernehmungsfähig, ausgewandert oder verstorben, legte die Vorsitzende Richterin dar. Die Kreditkarten-Sache sei für sie „tot“, sagte dann auch die Staatsanwältin. Bei den Useful-Betrugsvorwürfen sei eine direkte Verbindung zum Angeklagten schwer nachweisbar: „Die Geschäftspraktiken finde ich höchst unseriös, aber ich komme da schwer zu einem Betrug.“
Letztlich bleibt noch ein Vorwurf, dass eine Firma, mit der der Angeklagte zusammengearbeitet haben soll, nicht bezahlt wurde. Es geht um eine Summe von intestine 22.000 Euro. Hier sollen nun ein möglicher „Komplize“ und ein Zeuge polizeilich befragt werden. Das Verfahren wird am 14. Mai, 9.15 Uhr, fortgesetzt.